Schwarzarbeit
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Definition von Schwarzarbeit: Was ist Schwarzarbeit ?

Eine Schwarzarbeit liegt nach allgemeinem Verständnis des Staates und unserer Gesellschaft dann vor, wenn eine Form einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit unter Umgehung gesetzlicher Anzeige- und Anmeldeepflichten, wie z.B. Steuern und Sozialversicherungen, ausgeübt wird.
Durch die illegale Beschäftigung müssen erhebliche wirtschaftliche Vorteile in hohem Umfang erzielt werden. Es liegt Schwarzarbeit vor, wenn es sich um eine illegale, nicht angemeldete Tätigkeit mit erheblichen witschaftlichen Vorteil handelt.

 

Es handelt sich auch um Schwarzarbeit, wenn es sich um eine unrechtmäßige Gewerbeausübung oder eine unerlaubte Handwerksausübunghandelt.
Es liegt auch dann Schwarzarbeit vor, wenn Sozialversicherungsbeiträge oder etwaigeSteuern nicht rechtsmäßig abgeführt werden.
Auch jegliche Form der Scheinselbstständigkeit erfüllt auch den Tatbestand der Schwarzarbeit.

Beachten Sie:
Schwarzarbeiter erwerben keine Rentenansprüche, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und müssen zu unrecht bezogene Sozialleistungen zurückerstatten!

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