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Definition von Schwarzarbeit: Was ist Schwarzarbeit ?
Eine Schwarzarbeit liegt nach allgemeinem Verständnis des Staates und
unserer Gesellschaft dann vor, wenn eine Form einer selbstständigen oder
unselbstständigen Tätigkeit unter Umgehung gesetzlicher Anzeige-
und Anmeldeepflichten, wie z.B. Steuern und Sozialversicherungen, ausgeübt
wird.
Durch die illegale Beschäftigung müssen erhebliche wirtschaftliche
Vorteile in hohem Umfang erzielt werden. Es liegt Schwarzarbeit vor, wenn
es sich um eine illegale, nicht angemeldete Tätigkeit mit erheblichen
witschaftlichen Vorteil handelt.
Es handelt sich auch um Schwarzarbeit, wenn es sich um eine unrechtmäßige
Gewerbeausübung oder eine unerlaubte Handwerksausübunghandelt.
Es liegt auch dann Schwarzarbeit vor, wenn Sozialversicherungsbeiträge
oder etwaigeSteuern nicht rechtsmäßig abgeführt werden.
Auch jegliche Form der Scheinselbstständigkeit erfüllt auch den
Tatbestand der Schwarzarbeit.
Beachten Sie:
Schwarzarbeiter erwerben
keine Rentenansprüche, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und müssen
zu unrecht bezogene Sozialleistungen zurückerstatten!